Notrufnummer

Polizeinotruf 117   –   Feuerwehrnotruf 118  –   Sanitätsnotruf 144

Unfall?

Quietschende Reifen, Rauch, Airbag ausgelöst… Es ist so schnell passiert.

  • Bewahren Sie Ruhe und schalten Sie den Warnblinker ein – sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck (mind. 100 Meter Entfernung).
  • Informieren Sie umgehend die Polizei 117.
  • Bei Personenschaden ergreifen Sie Sofortmassnahmen (Notruf 144 – Angaben befolgen).
  • Sichern Sie Beweismittel (Personalien, Zeugen, etc.) und machen Sie Fotos.
  • Möglicherweise identifiziert Sie die Polizei als Unfallverursacher. Geben Sie dennoch vor Ort keine Schuldanerkenntnisse ab.
  •  Nehmen Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt auf für eine allfällige Überführung des Fahrzeugs.

Den Rest übernehmen wir für Sie!

Unfall mit Wild

So verhalten Sie sich richtig nach einem Wildunfall:

  • Egal ob das Tier beim Unfall nur leicht verletzt worden und geflohen ist oder es beim Zusammenstoss getötet wurde. Wildunfälle sind meldepflichtig! Versuchen Sie den regionalen Jäger ausfindig zu machen und rufen Sie diesen an.
    Ist er nicht auffindbar, muss zwingend die Polizei 117 benachrichtigt werden.

  • Warten Sie, bis der Jäger oder die Polizei am Unfallort eintrifft. Sie brauchen für die Versicherung eine Bescheinigung. Ohne diese kann die Versicherung den Schaden ablehnen.

Bagatellschaden ohne Polizei

Ein kleiner Rempler beim Parken oder ein Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit?

Nicht in jedem Fall ist es notwendig die Polizei zu rufen.

  • Wichtig ist immer die Schuldfrage. Sind andere Fahrzeuge beteiligt, füllen sie zwingend ein Unfallprotokoll aus – dies erleichtert die Abwicklung mit der Versicherung und stellt Sie auf die sichere Seite.

  • Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbar, so kontaktieren Sie uns am besten kurz, um Folgeschäden zu vermeiden.